Geltungsbereich und Standard
Diese Erklärung gilt für die Website neo-digital.at einschließlich aller Unterseiten, des Blogs und der Kampagnen-Landingpages. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA bzw. die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, an denen sich auch das österreichische Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) orientieren. Als Angebot eines privaten Einzelunternehmens erfolgt diese Erklärung freiwillig — inhaltlich orientiert sie sich dennoch vollständig an den genannten Standards.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Diese Website dient der Präsentation von NEO Digital und der Information über die Leistungen im Bereich IT, Webentwicklung, digitale Lösungen, Hosting, Automatisierung und verwandte Dienstleistungen. Darüber hinaus ermöglicht sie die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, weitgehend vereinbar. Grundlage dieser Einschätzung ist eine umfassende technische Selbstbewertung aller Seiten im Juli 2026 (automatisierte und manuelle Prüfung von Struktur, Kontrasten, Tastaturbedienung, Formularen, Screenreader-Semantik und Bewegtinhalten). Die wenigen bekannten Ausnahmen sind im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte" vollständig aufgeführt.
Umgesetzte Maßnahmen
- Durchgängig semantische Struktur: genau eine Hauptüberschrift pro Seite, lückenlose Überschriftenhierarchie, ausgezeichnete Bereiche für Kopf, Inhalt, Navigation und Fußzeile sowie ein Sprunglink „Zum Inhalt springen" auf jeder Seite.
- Vollständige Tastaturbedienung: alle Menüs, Dialoge (Vollbildmenü, Cookie-Einstellungen, Barrierefreiheits-Panel, Chat-Assistentin) und interaktiven Elemente sind ohne Maus nutzbar — mit sichtbarem Fokus, Fokusführung in Dialogen und Rückgabe des Fokus beim Schließen.
- Geprüfte Farbkontraste: alle Text-Hintergrund-Kombinationen des Farbsystems erfüllen mindestens das Kontrastverhältnis 4,5:1 (Fließtext) bzw. 3:1 (große Schrift und Bedienelemente).
- Alternativtexte für sämtliche informativen Bilder und Grafiken; rein dekorative Elemente sind für assistierende Technologien ausgeblendet.
- Zugängliche Formulare: sichtbar verknüpfte Beschriftungen, Kennzeichnung von Pflichtfeldern, automatische Ausfüllhilfen (autocomplete) und Fehlermeldungen, die auch von Screenreadern vorgelesen werden.
- Bewegung unter Kontrolle: Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren", automatisch bewegte Inhalte (Logo-Laufband, Regions-Slider, animierte Wortwechsel) pausieren bei Fokus bzw. lassen sich über das Barrierefreiheits-Panel vollständig abschalten.
- Statusmeldungen (z. B. Formular-Feedback, Chat-Antworten) werden über Live-Regionen an Screenreader übermittelt.
- Die Seitensprache ist ausgezeichnet (Deutsch); Seitentitel sind eindeutig und aussagekräftig.
Barrierefreiheits-Einstellungen der Website
Zusätzlich zu den Standards bietet die Website ein eigenes Barrierefreiheits-Panel (Schaltfläche links unten auf jeder Seite). Dort lassen sich Schriftgröße (bis 160 %), hoher Kontrast, Graustufen, eine besser lesbare Schrift, hervorgehobene Links, ein größerer Mauszeiger, ein verstärkter Tastatur-Fokus und die Abschaltung von Animationen einstellen. Die Einstellungen bleiben beim nächsten Besuch erhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nach aktueller Prüfung nur eingeschränkt barrierefrei:
- Die interaktiven Produkt-Demonstrationen in der Case Study „LeoFlex System" (nachgebaute Bedienelemente wie Auswahlfelder und Menüs) sind per Tastatur bedienbar, entsprechen in ihrer Screenreader-Semantik jedoch noch nicht in allen Details den ARIA-Autorenpraktiken. Zudem übernehmen diese Demonstrationen die Original-Farben des dargestellten Produkt-Designsystems (orange Schaltflächen mit weißer Schrift), deren Kontrast teilweise unter dem WCAG-Sollwert von 4,5:1 liegt — Zweck dieses Inhalts ist die originalgetreue Wiedergabe des gezeigten Designsystems. Es handelt sich um ergänzende Veranschaulichungen — alle wesentlichen Informationen der Case Study sind als regulärer Text verfügbar.
- Der eingebundene Spam-Schutz des Kontaktformulars (ALTCHA) ist eine Drittanbieter-Komponente; auf deren interne Umsetzung besteht nur begrenzter Einfluss. Bei Problemen stehen E-Mail und Telefon als gleichwertige Kontaktwege zur Verfügung.
- Die Schaltfläche des Anmeldeformulars für die digitalen Impulse ist erst nach Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse aktivierbar; der Grund wird derzeit primär visuell vermittelt.
Unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Ausnahmebestimmungen wird nicht geltend gemacht; die genannten Punkte werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung behoben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Juli 2026 auf Grundlage einer umfassenden Selbstbewertung erstellt. Geprüft wurden alle Seiten der Website gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA — unter anderem Überschriften- und Landmarken-Struktur, Tastaturbedienung und Fokusführung, Farbkontraste (rechnerisch nach WCAG-Formel), Alternativtexte, Formular-Semantik, Bewegtinhalte und der Umgang mit assistierenden Technologien. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft und aktualisiert.
Feedback & Kontakt
Fallen Barrieren auf oder bestehen Schwierigkeiten bei der Nutzung einzelner Inhalte oder Funktionen, wird um einen Hinweis gebeten — möglichst mit Angabe der betroffenen Seite bzw. Funktion und der verwendeten Hilfstechnologie. Die Kontaktaufnahme ist über das Kontaktformular, per E-Mail an hallo(at)neo-digital.at oder telefonisch unter 0316 231620 möglich. Rückmeldungen werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen beantwortet; gemeldete Barrieren werden geprüft und schnellstmöglich behoben.
Durchsetzungsverfahren
Da es sich bei dieser Website um das Angebot eines privaten Einzelunternehmens handelt, findet das förmliche Beschwerdeverfahren für Websites öffentlicher Stellen (WZG) hier keine Anwendung. Sollte eine Rückmeldung an NEO Digital nicht zufriedenstellend beantwortet werden, kann — soweit der Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) betroffen ist — eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, dem Sozialministeriumservice, eingebracht werden. Unabhängig davon werden alle Hinweise ernst genommen und gemeldete Barrieren im Rahmen der technischen Möglichkeiten behoben.